Unsere Zahl des Monats 09/2018: Befristete Beschäftigung – ein Phänomen nur an Hochschulen? Strukturauswertung von Zahlen des aktuellen Mikrozensus

31.08.2018

Die Zahl befristeter Arbeitsverträge ist in den vergangenen Jahren trotz guter Arbeitsmarktlage gestiegen (Hohendanner 2018) und damit in den politischen Fokus gerückt: Laut den Beschlüssen der Regierungskoalition soll die befristete Beschäftigung in den kommenden Jahren eingedämmt, Kettenbefristungen beschränkt und letztlich mehr Arbeitsplatzsicherheit für Beschäftigte hergestellt werden.

Dass befristete Beschäftigungen in bestimmten Bereichen der Arbeitswelt, wie in der Hochschullandschaft, verbreitet sind, ist hinlänglich bekannt. Entsprechend belegt auch die Auswertung des Mikrozensus, dass von befristeter Beschäftigung insbesondere Erwerbstätige mit Master-, Bachelor- und Promotionsabschluss betroffen sind: Unter ihnen haben 25,9 % bzw. 22,7 % bzw. 18,9 % einen Zeitvertrag, während der Durchschnitt unter allen Gruppen am Arbeitsmarkt bei 13,1 % liegt (s. Abbildung). Der Abstand gegenüber jener Erwerbstätigengruppe mit abgeschlossener Lehre oder Berufsausbildung ist immens, da diese durchschnittlich nur in 7,5 % der Fälle befristet tätig sind.

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Der Blick auf die Branchen eröffnet aber, dass befristete Beschäftigungen nicht nur in den privaten und öffentlichen Dienstleistungen mit einem Anteil von 17,2 % verbreitet sind (zu denen das Hochschulwesen, aber u. a. auch das Gesundheits- und Sozialwesen zählt), sondern überdurchschnittlich auch in den wirtschaftsnahen Dienstleistungen (Anteil 13,6 %) sowie in der öffentlichen Verwaltung (Anteil 13,5 %). Tatsächlich sind für alle Branchen befristete Beschäftigungen in Anteilshöhen festzustellen, die nicht allzu weit vom Gesamtdurchschnitt entfernt sind, sodass jede Branche von dieser Problematik betroffen ist.

Das meist junge Alter der Betroffenen deutet auf die häufige Anwendung befristeter Arbeitsverträge in den Jahren des Berufseinstiegs hin. Im Verlauf der Arbeitsbiografie steigt aber die Wahrscheinlichkeit eines Festvertrages sukzessive an. Bei den über 50-Jährigen sind nur noch 5 % befristet angestellt.

Ob die Reformbemühungen das strukturelle Vorkommen der befristeten Beschäftigung ändern werden, ist in den nächsten Jahren zu beobachten und zu analysieren. Arbeitgeber profitieren in ihrer Personalplanung von der Flexibilität, für betroffene Beschäftigte bedeuten sie aber häufig unsichere Zukunftsplanungen.

Quelle: Hohendanner, Christian (2018): Reichweite, Risiken und Alternativen. Reform der befristeten Beschäftigungen im Koalitionsvertrag. IAB-Kurzbericht 16/2018. Nürnberg.

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