Zehn Millionen Beschäftigten könnte die Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2024 zugutekommen

Zahl des Monats 01/2024

08.01.2024

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, der die Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen und Berufen vorgibt. Zum 1. Januar 2024 erhöht er sich auf 12,40 Euro brutto pro Zeitstunde, nachdem er zuletzt im Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben wurde. Wer Vollzeit für Mindestlohn arbeitet, verdient damit statt bisher rund 2100 heute etwa 2170 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung von 3,3 % und damit der Verbraucherpreisentwicklung in dem Zeitraum.

Mit der Anhebung des Mindestlohns könnten ca. zehn Millionen Menschen zumindest nominal mehr Geld zur Verfügung stehen (vgl. Abbildung). Knapp ein Viertel aller abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeitet in sogenannten Mindestlohnbranchen, die laut einer Definition der Bundesagentur für Arbeit vergleichsweise niedrige durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelte aufweisen und stärker von Mindestlohnerhöhungen betroffen sind. Darunter fallen insbesondere die beschäftigungsstarken Branchen des Einzelhandels, der Gastronomie, der Arbeitnehmerüberlassung und der Gebäudereinigung. Gerade Frauen arbeiten oft in diesen gering entlohnten Dienstleistungen, weshalb Mindestlohnerhöhungen auch ein Beitrag zur Gleichberechtigung sein sollen.
 


 

Daneben sind es die vielen Beschäftigten in den Post-, Kurier- und Expressdiensten (rd. 519 000 abhängig Beschäftigte), in der Land- und Forstwirtschaft (rd. 443 000), in der Beherbergung (rd. 420 000) und in privaten Haushalten mit Hauspersonal (rd. 311 000), denen eine Erhöhung des Mindestlohns zugutekommen könnte. Kleinere betroffene Branchen sind die Herstellung von Back- und Teigwaren (rd. 292 000 abhängig Beschäftigte), private Wach- und Sicherheitsdienste (rd. 258 000), Schlachtereien und Fleischverarbeitung (rd. 200 000), Frisör- und Kosmetiksalons (rd. 196 000), garten- und landschaftsbauliche Dienstleistungen (rd. 190 000), Taxibetriebe (rd. 145 000), Callcenter (rd. 124 000) sowie das Spiel-, Wett- und Lotteriewesen (rd. 76 000).

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