Unsere Zahl des Monats 03/2016: Minijobs auf dem Rückzug

23.02.2016

In den letzten fünf Jahren lag die Zahl der Menschen, die ausschließlich geringfügig entlohnt wurden, in Deutschland konstant bei rund 4,9 Mio. Dagegen hat die Anzahl der Beschäftigten, die in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis stehen, im selben Zeitraum um knapp 10 % zugelegt und lag 2015 bei rund 31 Mio.

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Werden beide Größen ins Verhältnis (ageB/sozpflB) gesetzt, ergibt sich ein stetig abnehmender Effekt. Somit nimmt die allgemeine Beschäftigung nicht nur sukzessive zu, die Beschäftigungsverhältnisse sind außerdem zunehmend in einem Verhältnis, das zu mehr sozialer Sicherung führt.

Der zuletzt deutliche Rückgang an Minijobs ( in Höhe von rund -1 % im Jahr 2015) ist auch auf die Einführung des Mindestlohns zurückzuführen. Durch die höhere Stundenentlohnung rutschen einige Minijobber bei gleicher Stundenanzahl nun über die Grenze von 450 € und damit in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. (Anm.: Die Zahlen beziehen sich für jedes Jahr auf den Stichtag des 30. Juni.)

Neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (sozpflB) wird in Deutschland die geringfügige Beschäftigung unterschieden, die auch als Minijob oder 450-Euro-Job bekannt ist. Diese kann in zwei weitere Teile gegliedert werden, nämlich die geringfügig entlohnte Beschäftigung – bei welcher die 450-Euro-Grenze gilt – und die kurzfristige Beschäftigung – welche nur für eine bestimmte Tagesanzahl gilt. Eine gewichtige Teilgruppe der geringfügig entlohnten Beschäftigten bilden die „ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten“ (ageB).

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