Berechnung der Letztverbraucherausgaben im Rahmen der energiewirtschaftlichen Gesamtrechnung.

Becker, L., Ulrich, P., Lehr, U. & Ahlert, G. (2021): Berechnung der Letztverbraucherausgaben im Rahmen der energiewirtschaftlichen Gesamtrechnung. Aktualisierung der Ergebnisse für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr bis 2019. GWS Research Report 2021/02, Osnabrück.

Abstract

Mit dem 2020 beschlossenen Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) (Bundesgesetzblatt 2020) ist die Diskussion über die Kosten der Energiewende neu aufgelebt. Die Belastung von Haushalten (Fahl et al. 2020) wird dabei besonders kritisch gesehen, so auch bei Pfister, Ecke & Philipps (2020). Dort wird beispielsweise darauf verwiesen, dass eine weitere Zunahme verbrauchsabhängiger Umlagen die Akzeptanz der Energiewende nachhaltig beschädigen könnte. Vielmehr sollten die Verbraucher/-innen entlastet werden und letztlich die Letztverbraucherkosten für Haushalte in Zukunft sinken. Um die Belastung von Haushalten, aber auch von Unternehmen unterschiedlicher Größe und unterschiedlichen Energieverbrauchs zu verstehen und beurteilen zu können, wurden die Letztverbraucherausgaben als Teil des Monitorings der Energiewende im Jahr 2014 (zuletzt EWK 2019) eingeführt und geben seitdem Aufschluss über die Kostenbelastung durch Energieausgaben. Laut Expertenkommission umfassen sie die „jährlich aggregierten Gesamtausgaben der Letztverbraucher“ (EWK 2014, S. 150). Damit sind im engeren Sinn ausschließlich die Ausgaben für den Energieeinsatz gemeint, im weiteren Sinn werden zusätzlich Ausgaben für die Steigerung von Energieeffizienz oder die Erzeugung durch erneuerbare Energien einbezogen. Im Vergleich zur alleinigen Erfassung von Preisdaten geben die Letztverbraucherausgaben ein umfassenderes Bild. Im Monitoring-Prozess werden sie zur Bewertung der Zieldimension Preiswürdigkeit von Energie zurate gezogen (EWK 2019). Hierfür werden sie ins Verhältnis zum BIP gesetzt; so kann überprüft werden, ob sich Energieausgaben und Wirtschaftsleistung gleichermaßen entwickeln. Im Fall einer überproportionalen Zunahme der Energieausgaben von Letztverbrauchern gegenüber dem BIP können Maßnahmen ergriffen werden, die dieser Entwicklung entgegenwirken. Es liegen Vorarbeiten der GWS vor (Lehr, Walter & Lutz 2017), die im Folgenden bis zum Jahr 2019 aktualisiert werden. Die Ausgaben für Strom (Abschnitt 2.1) werden ohne Differenzierung nach Letztverbrauchern oder eingesetzten Energieträgern berechnet. Bei Wärme (Abschnitt 2.2) werden die Ausgaben nach Energieträgern sowie nach Verbrauchergruppen (Haushalte, GHD, Industrie) unterschieden. Im Bereich der Verkehrsausgaben (Abschnitt 2.3) wurde bisher ausschließlich der Straßenverkehr berücksichtigt. Hier werden nun erste Vorschläge für die Bewertung des Energieverbrauchs im Schienen-, Luftverkehr sowie in der Schifffahrt unterbreitet.